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Altlastenbearbeitung in Wasserschutzgebieten
Gut 150 Jahre Industriegeschichte im Staatsgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) mit den verschiedensten negativen Folgeerscheinungen im Boden und im Grundwasser einerseits und andererseits dem Wunsch aus demselben Gebiet auch weiterhin den Trinkwasserbedarf beziehen zu wollen , birgt offensichtlich Probleme oder wirft zumindest Fragen auf. Wie der Senat in Hamburg mit dieser Aufgabe umgegangen ist, wird im Folgenden beschrieben.
Ein Schwerpunkt des vorbeugenden Gewässerschutzes in Hamburg ist die Ausweisung von Wasserschutzgebieten. Seit 1990 sind auf der Grundlage des § 19 WHG fünf Wasserschutzgebiete ausgewiesen worden. Dies wurde für die Gebiete notwendig, bei denen die überlagernden Deckschichten nicht dauerhaft einen ausreichenden Schutz der Grundwasserressource bilden. Ca. 30 Mio m3/a werden aus diesen besonders geschützten Gebieten gefördert; dies entspricht ca. 40 % der Gesamtförderung in Hamburg durch die öffentliche Wasserversorgung (Hamburger Wasserwerke, HWW). Das im Versorgungsgebiet Hamburg zur Verfügung gestellte Trinkwasser wird zu 100 % aus Grundwasser gewonnen und ist weitgehend naturbelassen; lediglich natürliche Inhaltsstoffe (Eisen, Mangan, Kohlensäure) werden über Filtration entfernt. Darüber hinaus versorgen sich ca. 2.000 Haushalte und ca. 200 Betriebe über eigene Brunnen. Insgesamt sind Wasserrechte für ca. 120 Mio. m3/a erteilt; davon ca. 100 Mio. m3/a für die HWW.
Über die Schutzgebietsverordnungen werden die Nutzungseinschränkungen, Verbote und Auflagen zum vorbeugenden Grundwasserschutz durchgesetzt. Neben den fünf ausgewiesenen Schutzgebieten befindet sich das geplante Wasserschutzgebiet Stellingen noch in der Untersuchung. Das methodische Vorgehen bei der Altlastenbearbeitung in den Hamburgischen Wasserschutzgebieten zur Gefährdungsabschätzung sowie die Sanierung eines Industriegebiets als Teilfläche eines geplanten Wasserschutzgebiets wird im Folgenden erläutert.
Seiten 31 - 39
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ALTLASTENdigital.de/ALTS.01.2004.031
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