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Der Bauherr von Arbeiten in kontaminierten Bereichen als Inverkehrbringer von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung
In einer Welt des voranschreitenden und deutlich spürbaren Klimawandels und eines gesteigerten Umweltbewusstseins großer Teile der Gesellschaft mutieren technische, juristische und im allgemeinen Sprachgebrauch verwendete Begriffe wie Gefahrstoffe, Altlasten, Kontaminationen, Umweltverschmutzung, Giftdeponie und Schadstoffbelastung schnell zu Schlag- und Reizwörtern. Gerade auf dem Bau wird man regelmäßig mit diesen Begriffen konfrontiert. Das Umweltrecht im weitesten Sinne führt schon längst kein Mauerblümchendasein mehr, sondern findet durch die besorgniserregende ökologische Entwicklung und die sich ständig mehrenden ökologischen Katastrophen mehr und mehr an Beachtung und Bedeutung. Dem können sich auch potentielle Bauherrn in der heutigen Zeit nicht entziehen.
Seiten 19 - 26
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ALTLASTENdigital.de/ALTS.01.2009.019
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