Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!
Der Einfluss des Umweltschadensgesetzes auf die Ermessensausübung bei der Sanierung von Bodenschäden
Mit dem Umweltschadensgesetz hat der deutsche Gesetzgeber die europäische Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/ EG in deutsches Recht umgesetzt. Es ermöglicht eine Umwelthaftung für ökologische Schäden an Arten, natürlichen Lebensräumen, Gewässern und am Boden. Die Haftung nach dem USchadG basiert auf dem Verursacherprinzip, so dass nur der Handlungsstörer herangezogen werden kann. Bei Bodenschäden ist der Anwendungsbereich des Umweltschadensgesetzes gering: Es gilt nur für Schäden, die nach dem 30. April 2007 verursacht wurden, eine Gefahr für die menschliche Gesundheit bedeuten und durch als besonders gefährlich eingestufte berufliche Tätigkeiten verursacht wurden. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor oder will die Behörde gegen einen Zustandsstörer vorgehen, ist ihr dies nur auf Grundlage des Bundes-Bodenschutzgesetzes möglich. Die Störerauswahl im Rahmen des Bundes-Bodenschutzgesetzes bleibt durch das Umweltschadensgesetz unverändert, da das Verursacherprinzip keine Ausstrahlwirkung auf das übrige Umweltfachrecht hat.
Seiten 53 - 61
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ALTLASTENdigital.de/ALTS.02.2011.053
Ihr Zugang zur "altlasten spektrum"
- Sie sind bereits Kunde des eJournal "altlasten spektrum" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde des eJournal "altlasten spektrum" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument kaufen
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 01/2004
Jahrgang 2012 ▼
Jahrgang 2011 ▼
- Ausgabe 06/2011
- Ausgabe 05/2011
- Ausgabe 04/2011
- Ausgabe 03/2011
- Ausgabe 02/2011
- Ausgabe 01/2011






