Inhalt » Archiv » Ausgabe 02/2011 » Der Sanierungsplan nach § 13 BBodSchG in der praktischen Anwendung – Erfahrungen in Köln

Der Sanierungsplan nach § 13 BBodSchG in der praktischen Anwendung – Erfahrungen in Köln

Im Verlauf der wirtschaftlichen Globalisierung in den 80er und 90er Jahren des letzten Jahrhunderts haben alteingesessene Firmen häufig den Besitzer gewechselt oder es erfolgten im Rahmen von Umstrukturierungen Standort-Stilllegungen. Bei diesen Firmen, die oft mehr als 100 Jahre in Betrieb waren, ist es in dieser langen Nutzungszeit fast überall zu mehr oder weniger massiven Boden- und Grundwasserverunreinigungen gekommen. Diese Verunreinigungen sind im Rahmen der jeweils gültigen gesetzlichen Normen „ordnungsgemäß“ bei einer entsprechenden Ordnungsbehörde (z. B. Untere Wasserbehörde) angezeigt worden, somit dort „aktenkundig“ und sind nach den damaligen Standards mehr oder weniger „aufgeräumt“ worden. In dieser Zeit kam es zu mehreren größeren Schadensprozessen, in deren Verlauf die Haftungspflichten für die Beseitigung solcher Hinterlassenschaften enormeDimensionen annahmen. Häufig zeigte es sich, dass die gemäß den jeweils neueren Umweltstandards erforderlichen Sanierungskosten für solche zu sanierenden Grundstücke den durch die Grundstücksveräußerung erzielbaren merkantilen Wert bei weitem überschritten. Zudem deckten die Rücklagen des stillzulegenden Betriebes bzw. die Haftpflichtabsicherung nicht die anfallenden Kosten.

Seiten 72 - 79

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ALTLASTENdigital.de/ALTS.02.2011.072

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