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Stellungnahme des ITVA zum Entwurf eines Umweltgesetzbuches (UGB), Stand 20.05.2008
Gegenstand der Anhörung, zu der mit Schreiben vom 23.05.2008 eingeladen wurde, sind neben dem Einführungsgesetzbuch zum Umweltgesetzbuch (EG UGB), der Vorhaben-Verordnung und der Umweltbeauftragten-Verordnung die Teile I bis V des Umweltgesetzbuches (UGB). Hierzu gehören allgemeine Vorschriften und vorhabenbezogenes Umweltrecht, Wasserwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege, nicht ionisierende Strahlung sowie der Emissionshandel. Ausdrücklich ausgenommen und einer späteren Regelung vorbehalten wurde das Bodenschutzrecht. Dies ist aus der Sicht des Ingenieurtechnischen Verbandes Altlasten e.V. (ITVA) bedauerlich, da es sich bei dem Bodenschutzrecht um eine Querschnittsmaterie handelt, die Bezüge insbesondere zum UGB II (Wasserwirtschaft) und zum UGB III (Naturschutz- und Landschaftspflege), aber auch zum UGB I (vorhabenbezogenes Umweltrecht) aufweist.
Seite 145
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ALTLASTENdigital.de/ALTS.04.2008.145
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