Die Altlastensanierung ist in der Regel ein kostenintensives Unterfangen. Wirklich freiwillig wird sie in der Regel kaum in Angriff genommen. Sehr häufig wird ein solches Projekt durch behördliche Forderungen getrieben. Grundlage für solche Sanierungsvorhaben sind daher meistens behördliche Anordnungen oder öffentlich-rechtliche Verträge. In den Fällen, in denen Grundstücke revitalisiert und höherwertig nutzbar gemacht werden sollen, sind rein wirtschaftliche Aspekte Motiv für eine solche Maßnahme. Auch in solchen Fällen aber gilt es natürlich, Kosten zu sparen. Überlegungen, die dazu dienen, die Kosten zu minimieren, sind durchaus legitim. Allerdings darf und sollte dies nicht dazu führen, dass gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen wird. Dies gilt auch dann, wenn diese Vorschriften offenbar vielen der an einem Altlastensanierungsprojekt Beteiligten nahezu unbekannt sind und dies, obwohl die Vorschriften, die hier erörtert werden sollen, sogar Strafnormen enthalten. Die Rede ist von Vorschriften des technischen Sicherheitsrechts.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2010.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8371 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-06-04 |
Seiten 125 - 131
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