Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) basiert die Gefahrenbeurteilung für den Pfad Boden- Grundwasser auf den im Sickerwasser auftretenden mobilen Schadstoffkonzentrationen und nicht allein auf dem Schadstoffgehalt des Feststoffes. In der Bundes- Bodenschutzverordnung (BBod SchV) sind Vorsorge-, Prüf-, und Maßnahmewerte für organische und anorganische Schadstoffe festgelegt. Die Prüfwerte gelten generell für alle Nut zungen, jedoch hängt der Maßnahmewert (z. B. für eine Sanierung) davon ab, welchen Nutzungszwecken der Boden unterliegt. Liegt der verunreinigte Boden oder die Altablagerung oberhalb des Grundwasserspiegels, können Schadstoffe in das Sickerwasser gelöst und so ins Grundwasser eingetragen werden. Bei der Passage des Sickerwassers durch unbelastete oder gering belastete Bodenbereiche können Schadstoffe durch Sorptionsprozesse zurück gehalten oder sogar mikrobiell abgebaut werden. Der Übergangsbereich zur wassergesättigten Zone wird im Bundes-Bodenschutzgesetz als Ort der Beurteilung bezeichnet. Liegt nun ein begründeter Verdacht auf einen Schadstoffeintrag über das Sickerwasser vor, muss eine Sickerwasserprognose nach der BBodSchV durchgeführt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2005.06.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8371 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-12-01 |
Seiten 323 - 330
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