In der Immobilienwirtschaft bildet die sachgerechte Wertermittlung eine entscheidende Grundlage für Kauf, Verkauf, Sanierung oder Entwicklung von Grundstücken. Soweit für die Finanzierung Drittmittel herangezogen werden müssen, wird über die Wertermittlung die Beleihungsgrundlage nachhaltig beeinflusst. Bei Immobilien als Bestandteil des Aktivvermögens von Kapitalgesellschaften ist die richtige Bewertung wesentlicher Bestandteil des bilanziellen Vermögensausweises. Die Frage der angemessenen Bewertung stellt sich dann umso mehr, wenn es sich bei den Immobilien um „Problemgrundstücke“ handelt, auf denen Altlasten, abbruchreife Gebäude und Anlagen vorhanden sind. Insoweit werden grundstücksbezogene Risiken Teil der Wertanalyse und damit Gegenstand der Wertbestimmung. Grundsätzlich erfolgt die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB, Drittes Kapitel, Sonstige Vorschriften, Erster Teil). Gemäß § 194 BauGB wird der Verkehrswert (Marktwert) durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2011.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8371 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-04-26 |
Seiten 62 - 71
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