Die Ersatzbaustoffverordnung wird Einbaukriterien und Grenzwerte für die Verwertung immenser mineralischer Stoffströme festlegen und konkrete Vorgaben zur Güteüberwachung einführen, um die Anforderungen an Boden- und Grundwasserschutz rechtsverbindlich und bundeseinheitlich zu definieren. Die Grenzwerte der Verordnung wurden unter Berücksichtigung des Besorgnisgrundsatzes so abgeleitet, dass bei ihrer Einhaltung aufgrund der durch das neue Wasserrecht gegebenen Verordnungsermächtigung wasserrechtliche Erlaubnisse künftig nicht mehr erforderlich sein werden. Dies führt zu Verwaltungsvereinfachungen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8371 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-10-12 |
Seiten 252 - 253
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