Eine Vielzahl stillgelegter oder noch stillzulegender Deponien und Altablagerungen verfügen über keine ingenieurtechnisch erstellte und wirksame Basisabdichtung, natürliche geologische Barriere. Oberflächenabdeckung bzw. - abdichtung oder weitere technische Sicherungselemente. Das gebildete Sickerwasser bzw. Wasser aus solchen Deponien und Altablagerungen hat deshalb oft über Jahrzehnte hinweg den Boden unter den Deponien schädlich verändert und nachfolgend einen deponiebürtigen Grundwasserschaden durch nachteilige Veränderung bzw. Verunreinigung des unter Schutz des WHG stehenden Gewässers "Grundwasser" bewirkt. Gegenstand des Beitrags ist es, die fachlichen, begrifflichen und rechtlichen Grundlagen zum Umgang mit deponiebürtigen Grundwasserschäden aufzuzeigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2006.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8371 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-02-01 |
Seiten 21 - 28
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