Sehr geräuschlos und von der Öffentlichkeit kaum bemerkt ist am 16.11.2010 die neue Grundwasserverordnung (GrwV) in Kraft getreten. Dies ist nur auf den ersten Blick verwunderlich. Immerhin ist über die neue Grundwasserverordnung seit Monaten sehr intensiv gestritten worden. Dem ursprünglich weitergehenden Entwurf der Bundesregierung vom 04.08.2010 hatte der Bundesrat nicht zugestimmt. Stattdessen hat er am 24.09.2010 erhebliche Änderungen beschlossen, die im Wesentlichen darin bestanden, auf eine umfangreiche Liste von Schwellenwerten zu verzichten. Die nun in Kraft getretene Grundwasserverordnung setzt lediglich die Europäische Grundwasserrichtlinie (EU- GWRL) vom Dezember 2006 1 : 1 in nationales Recht um und verzichtet auf die Einführung weiterer Schwellenwerte auf der Grundlage der umstrittenen Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS-Werte) der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA). Eine Umsetzung der EU-GWRL war dringend notwendig geworden, weil die Umsetzungsfrist im Januar 2009 abgelaufen war und die EU-Kommission gegenüber der BRD ein Verfahren wegen nicht rechtzeitiger Umsetzung angedroht hatte. Dass auch die Fachöffentlichkeit das Inkrafttreten der neuen Grundwasserverordnung nur wenig zur Kenntnis genommen hat, wird auch durch die Tatsache belegt, dass weder auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), noch auf der Homepage des Umweltbundesamtes (UBA) Informationen zur neuen Verordnung zu finden sind. Vielmehr wird nach wie vor auf die in der Praxis kaum relevante und inzwischen durch die neue Verordnung außer Kraft getretene Grundwasserverordnung vom 18.03.1997 verwiesen. Dabei verdient die neue Grundwasserverordnung angesichts des nach wie vor hohen Verschmutzungsgrades des Grundwassers eigentliche größere Aufmerksamkeit.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2011.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8371 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-02-10 |
Seiten 5 - 11
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: