DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2011.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8371 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-04-26 |
Das Umweltschadensgesetz (USchadG) konstituiert eine Haftung für ökologische Schäden an Arten, natürlichen Lebensräumen, Gewässernund am Boden. Dabei basiert die Haftung auf dem Verursacherprinzip (polluter pays principle), so dass nach dem USchadG nur der Handlungs-, nicht aber der Zustandsstörer, herangezogen werden kann. Auch wenn der Anwendungsbereich dieses Gesetzes bei Bodenverunreinigungen und -schäden aufgrund seiner engen Voraussetzungen eher gering ist, stellt sich doch die Frage, ob und, wenn ja, wie das USchadG auf die Anwendung des Bundesbodenschutzgesetzes ausstrahlt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die behördliche Ermessensausübung im Rahmen der Störerauswahl.
The Federal Environmental Damage Act (EDA) constitutes a liability for environmental damages on species, natural habitats, waters and soil. Thereby the liability bases upon the polluter pays principle, so that only the ‘disturber by action’ (= the polluter) but not the ‘disturber by condition’ (e.g. the property owner) can be drawn on by the EDA. Although for soil contaminations and – damages the range of application of this act seems to be more or less marginal because of its tight requirements, anyhow the question arises, whether, and if so, in what ways the EDA appeals to the application of the Federal Soil Protection Act. This is particularly true with regard to the administrative discretion within the selection of the disturber.
Die aus dem Fachhandbuch Umweltschutz/Altlasten der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) weiterentwickelte Methodik umfasst die wesentlichen Grundlagen der systematischen Bewertung von verkehrswertmindernden Stoffbelastungen auf gewerblich oder industriell genutzten Grundstücken gemäß den Regelungen der am 01.07.2010 in Kraft getretenen Immobilienwertermittlungsverordnung. Da sowohl die rechtlichen Normen als auch alle relevanten fachtechnischen Aspekte zu Grunde gelegt werden und die vom Gesetzgeber vorgegebenen Grundsätze der Nutzungsorientierung, der Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten, der Marktanpassung, der Verhältnismäßigkeit und der Reproduzierbarkeit berücksichtigt werden, wird weiterhin eine Kontinuität zu den baurechtlichen Wertermittlungsprozeduren erreicht. Die Wertermittlung muss wegen der unterschiedlichen fachlichen Orientierung von Bausachverständigen einerseits und von Umweltsachverständigen andererseits in zwei Bearbeitungslinien erfolgen, die die entsprechenden Teilwerte liefern. Die Teilwerte werden anschließend in geeigneter Weise von dem gesamtverantwortlichen Wertgutachter verrechnet und bestimmen den Verkehrswert des kontaminierten Grundstücks.
The developed procedure contains the fundamentals to determinate the market value of contaminated industrial sites according to the new German ordinance on the valuation of property. The significant legal and technical indications and the principles of designated use, local conditions, adjustment of the market, proportionality and repeatability are considered to achieve continuity in classic determination of the market value according to the German building code. The valuation of property with respect to contaminated areas has to be performed using two steps of evaluation by specific environmental consultants as well as experts in real estate.
Die Anwendung des Instruments des Sanierungsplans nach § 13 BBodSchG bei Altlastsanierung und Flächenrecycling wird schwerpunktmäßig aus Sicht der Beteiligten dargestellt. Kooperative und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Sanierungspflichtigen und Behörde sowie die optimale Nutzung des rechtlichen Instrumentariums ermöglichen eine zügige Planung und Umsetzung von Altlastsanierung und die Bereitstellung für hochwertige Neunutzungen.
The application of the instrument remediation plan according to § 13 BBodSchG (Federal Soil Protection Act) in case of contaminated sites and site recycling is predominantly being presented from the perspective of the parties involved. The coactive and trustworthy cooperation of the parties responsible for remediation and the authority as well as the optimal utilisation of the legal instruments enable an efficient planning and implementation of the environmental remediation and the preparation for high-value reutilisation.
Die Reduzierung des Flächenwachstums und ein nachhaltiger Schutz wertvoller Böden sind in vielen Städten der sog. entwickelten Welt in Europa und Nordamerika wesentliche Elemente des Leitbildes einer „nachhaltigen Stadtentwicklung“. Dazu gehört auch der „Vorrang der Innenentwicklung“ vor der Entwicklung im Außenbereich. Dieser Planungsansatz trägt zur Aufwertung und In-Wert-Setzung bestehender Stadtquartiere bei. Die praktische Umsetzung erfolgt in vielen Fällen durch eine Flächenrevitalisierung. Erste Ansätze zu dieser Entwicklung sind nach Abklingen der Landflucht in den meisten Schwellenländern in Lateinamerika zu beobachten.
+++ Welterbe Zollverein – ein einzigartiger Immobilienstandort +++ Broschüre „Sanierungspläne im Flächenrecycling – ein Instrument für die Bauleitplanung“ +++ 3. TASK Symposium: „Zukunft Altlasten – Strategien und Technologien Made in Germany“ +++ 17. Fachtagung der AG Bergbaufolgelandschaften zu Ökologie, Natur- und Artenschutz nach dem Uranerzberbau der WISMUT +++ Koelnmesse mit UrbanTec: Aufmerksamkeit auf „Wachstumschance Megacity“ +++ Sedimentmanagement in Fließgewässern – Grundlagen, Methoden, Fallbeispiele Entwurf Merkblatt DWA-M 525 +++ Betriebskontrolle wegen Anzeigeerstattung +++
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