Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!
Die Sanierungspflichten bei Neulasten und ihre Verhältnismäßigkeit
Liegt eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vor, kann die zuständige Behörde verlangen, dass eine Sanierung durchgeführt wird. Welche Sanierungsmaßnahmen sie konkret anordnen kann, hängt insbesondere davon ab, ob die schädliche Bodenveränderung bzw. die Altlast nach dem 1. März 1999 eingetreten ist. Für diese sog. Neulasten hat der Gesetzgeber erhöhte Sanierungspflichten geschaffen. Sie zielen darauf ab, von Sanierungspflichtigen zu verlangen, die Schadstoffe zu beseitigen. Dies geht über die reine Gefahrenabwehr weit hinaus. Parallelen zum Umweltschadensgesetz (USchadG) drängen sich auf. Da eine Beseitigung in der Regel mit hohen Kosten verbunden ist, stellt sich im besonderen Maß die Frage, ob und in welchem Umfang diese Anforderungen durch den verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz einzuschränken sind.
Seiten 221 - 227
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ALTLASTENdigital.de/ALTS.05.2010.221
Ihr Zugang zur "altlasten spektrum"
- Sie sind bereits Kunde des eJournal "altlasten spektrum" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde des eJournal "altlasten spektrum" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument kaufen
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 01/2004
Jahrgang 2012 ▼
Jahrgang 2011 ▼
Jahrgang 2010 ▼
- Ausgabe 06/2010
- Ausgabe 05/2010
- Ausgabe 04/2010
- Ausgabe 03/2010
- Ausgabe 02/2010
- Ausgabe 01/2010






