DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2007.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8371 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-12-07 |
Für die Absicherung der im Zusammenhang mit dem Flächenrecycling bestehenden Risiken kommen Haftpflicht-, Sach- und Rechtsschutzversicherungen in Betracht. Vor dem Hintergrund der Einführung des Umweltschadensgesetzes spielt die Umweltschadensversicherung zukünftig eine wichtige Rolle. Auch die Altlastensanierungsversicherung kann einen Beitrag zur Reduzierung der Risiken z. B. auf Grund von unvorhergesehenen Sanierungskosten leisten.
Der Beitrag präsentiert Flächenrecycling und Bodenschutz am Beispiel einer 4,8 ha großen Altablagerung, die nach gründlicher Untersuchung und Sanierung zu einem hochwertigen stadtnahen Wohngebiet umgewandelt werden konnte. Besondere Anforderungen ergaben sich nicht bei der eigentlichen Altlastenbearbeitung – diese stellt mittlerweile keinen Hinderungsgrund mehr für eine Folgenutzung dar – sondern im Umgang mit den Interessen und Befürchtungen von Anwohnern und bei der Finanzierung.
Im vorliegendem Beitrag werden die Ergebnisse eines Feldversuches zum tensidgestützten forcierten hydraulischen Austrag von LCKW-Phasenverunreinigungen am Standort einer ehemaligen Silberwarenmanufaktur in Bremen dargestellt und bewertet. Der Pilotversuch wurde exemplarisch auch für weitere, ähnlich gelagerte Schadensfälle in Bremen ausgeführt. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Versuch erfolgreich abgeschlossen wurde und die gesammelten Daten ein Upscaling in den Sanierungsmaßstab zulassen.
Vor dem Hintergrund des in vielen Fällen eingeschränkten Abbaus von CKW stellt sich die Frage, ob MNA grundsätzlich auf CKW-Grundwasserschäden anwendbar ist. Aus der vergleichenden Betrachtung zahlreicher Grundwasserschäden kann gefolgert werden, dass der Kernprozess für die Verringerung von CKW-Konzentrationen in Kontaminationsfahnen der biologische Abbau ist. Dieser ist in hohem Maße von den jeweiligen bio-geo-chemischen Bedingungen des Untergrundes abhängig. Insofern ist eine möglichst genaue Standortcharakterisierung in Verbindung mit Prognosemodellen notwendig. Durch die Analyse von zahlreichen Schadenfällen kann herausgearbeitet werden, dass in Abhängigkeit der Nutzungsart der Standorte sehr unterschiedliche Bedingungen zum biologischen Abbau und damit zur Anwendung von MNA gegeben sind.
Am 14. November 2007 ist das Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz – USchadG) in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung der Richtlinie vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umwelthaftungsrichtlinie). Die Richtlinie war bis zum 30. April 2007 in nationales Recht umzusetzen. Geändert werden auch das Wasserhaushaltsgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz. Das übrige Umweltrecht bleibt unverändert. Der Beitrag gibt einen Überblick und zeigt Abgrenzungsprobleme auf.
Im Juni dieses Jahres fragten sich die Fachgebietsleiter der Abteilung Boden des Umweltbundesamtes (UBA) frei nach Dieter Hildebrand ‚Kommt das Alter oder ist es schon da?‘ Nicht, weil sie wussten, dass ihre Abteilung demnächst mit der Abteilung Wasser zusammengelegt werden würde und damit eine Ära zu Ende ginge, sondern weil ihr Abteilungsleiter, Herr Dr. Volker Franzius, am 23. September 2007 65 Jahre alt werden (das altlasten spektrum berichtete darüber in seiner letzten Ausgabe unter ITVA Mitteilungen) und damit nach Bundesbeamtengesetz mit Ablauf dieses Monats seine berufliche Tätigkeit im UBA beenden würde. Aus diesem Anlass organisierten sie ein Kolloquium mit dem Motto ‚Im Boden ist es dunkel – Erhellendes zur jetzigen Situation’, das am 14. September 2007 in den Räumen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Berlin stattfand. Ziel des Kolloquiums war es, in verschiedenen Vorträgen die letzten 30 Jahre Altlastensanierung und Bodenschutz Revue passieren zu lassen und auch einen Ausblick in die Zukunft zu wagen.
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: