In einem fünfgeschossigen Bürogebäude (Baujahr ca. 1910) in Berlin wurden durch dessen Nutzer Geruchsbelästigungen in den Räumen des obersten Stockwerkes wahrgenommen. Raumluftmessungen in diesem Bereich ergaben Naphthalin-Konzentrationen von bis zu 71 µg/m3 . Als Primärquelle der Verunreinigung wurde eine flächendeckende ca. 10 cm dicke Teerkorkschicht im darüber liegenden und nachträglich überbauten Dachgeschoss des Gebäudes identifiziert, die ehemals als Dämmung des Flachdachs diente. Die Teerkorkschicht wiederum war mit einer Dämmung aus Aluminium-kaschierter künstlicher Mineralfaser (KMF) überlagert, was vermutlich eine verstärkte Ausbreitung der leichtflüchtigen organischen Teerbestandteile über die Geschossdecke in die Büroräume der obersten Etage begünstigte.
Für die Bewertung der Raumluftkonzentrationen an Naphthalin werden die Richtwerte für die Innenraumluft (RW) der Ad-hoc-Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Innenraumluft hygiene-Kommission (IRK) beim Umweltbundesamt (UBA) sowie der Arbeits gemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) herangezogen. Hier wurde ein Richtwert II mit 20 µg/m3 als Gefahrenwert mit Handlungsbedarf abgeleitet, während der definierte Richtwert I (2 µg/m3) um eine Größenordnung niedriger festgesetzt ist (Sagunski und Heger, 2004). Der Richtwert I stellt die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft dar, bei der im Rahmen einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Kenntnisstand keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind (Ad-hoc- Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) der Umweltbundesamtes und des Ausschusses für Umwelthygiene der AGLMB, 1996). Zur Absenkung der Naphthalin-Konzentration in der Innenraumluft unter den empfohlenen Richtwert II wurden Sanierungsmaßnahmen eingeleitet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2011.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8371 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-06-20 |
Seiten 111 - 115
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